Jede Frau hat mit Beginn ihrer Schwangerschaft einen rechtlichen Anspruch auf Hebammenhilfe! (§134a SGB V)
Die Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes ist immer ein wundervolles und einzigartiges, aber auch ein sensibles und aufregendes Erlebnis. Ich besuche Sie und Ihre Familien daher bei Bedarf bereits in der Schwangerschaft um bei Beschwerden zu helfen und Beratungsthemen mit Ihnen zu besprechen. Mir ist es sehr wichtig Sie schon vor der Geburt Ihres Kindes kennenlernen zu dürfen um mit Ihnen über die Wünsche der Betreuung und mein Betreuungskonzept zu sprechen. In den ersten Tagen werde ich Sie möglichst täglich besuchen und bis 12 Wochen nach der Geburt nach persönlicher und individueller Absprache Termine mit Ihnen vereinbaren. Anschließend haben Sie weiterhin die Möglichkeit mich bei Stillproblemen oder der weiteren Säuglingsernährung/ Beikosteinführung zu kontaktieren. Ich biete zudem bei Beschwerden in der Schwangerschaft und im Wochenbett das Kinesiotaping an.
Gesetzlich versichert: Ein Vorgespräch in der Schwangerschaft, Hilfe bei Schwangerenbeschwerden, Wochenbettbesuche in den ersten 12 Wochen nach der Geburt, Beratung zur Säuglingsernährung oder Stillproblemen auch über 12 Wochen nach der Geburt hinaus sind Kassenleistungen und werden von mir direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Info: Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur eine gewisse Anzahl an Vorgesprächen und Hebammenbesuchen. Sollten Sie sich unterschiedliche Hebammen nach Hause einladen, kann dies dazu führen, dass Sie diese Besuche privat in Rechnung gestellt bekommen. Gerne informiere ich Sie über die Kosten dafür.
Privat versichert: Bitte informieren Sie sich welche Leistungen von der Versicherung übernommen werden.