Jede Frau hat mit Beginn ihrer Schwangerschaft einen rechtlichen Anspruch auf Hebammenhilfe! (§134a SGB V)
Die Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes ist immer ein wundervolles und einzigartiges, aber auch ein sensibles und aufregendes Erlebnis. Ich besuche Sie und Ihre Familien daher bei Bedarf bereits in der Schwangerschaft um bei Beschwerden zu helfen und Beratungsthemen mit Ihnen zu besprechen. Mir ist es sehr wichtig Sie schon vor der Geburt Ihres Kindes kennenlernen zu dürfen um mit Ihnen über die Wünsche der Betreuung und mein Betreuungskonzept zu sprechen. In den ersten Tagen werde ich Sie möglichst täglich besuchen und bis 12 Wochen nach der Geburt nach persönlicher und individueller Absprache Termine mit Ihnen vereinbaren. Anschließend haben Sie weiterhin die Möglichkeit mich bei Stillproblemen oder der weiteren Säuglingsernährung/ Beikosteinführung zu kontaktieren. Dies sind Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Zusätzlich biete ich noch Akupunktur, Kinesiotaping und Wohlfühlmassagen zur Vorbereitung auf die Geburt an.
Gesetzlich versichert: Hilfe bei Schwangerenbeschwerden, Wochenbettbesuche in den ersten 12 Wochen nach der Geburt, Beratung zur Säuglingsernährung oder Stillproblemen auch über 12 Wochen nach der Geburt hinaus sind Kassenleistungen und werden von mir direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Privat versichert: Bitte informieren Sie sich welche Leistungen von der Versicherung übernommen werden.